Dreilinden/Berlin, 07. Januar 2025 – Gutes Licht erhöht Komfort und Sicherheit gleichermaßen. Die Umrüstung auf moderne LED-Leuchtmittel statt herkömmlicher H1-, H4- oder H7-Halogenlampen ist mittlerweile bei mehr als 400 Fahrzeugtypen möglich und rechtlich erlaubt – bis hin zum Trabbi und zum VW Käfer! Es gibt die starken Strahler für Abblend- und Fernlicht, für Pkw, Transporter, Wohnmobile, Motorräder, Oldtimer und sogar 24 Volt-Lampen für Nutzfahrzeuge und Traktoren. Neu sind Standlicht-Alternativen für W5W Sockel.
Unter dem Stichwort „Retrofit-LED“ lassen sich bei eBay, dem Marktplatz Nummer eins für Fahrzeugteile und Zubehör, schnell und präzise die perfekt passenden Alternativen der Markenhersteller Osram und Philips finden. Die Investition lohnt sich nicht nur durch das deutlich bessere Sehen bei Dunkelheit mit mindestens 200 Prozent mehr Licht. Die LEDs haben auch eine spürbar längere Lebensdauer von bis zu 3.000 Stunden, sechsmal länger als Halogenbirnen.
Der ADAC hat mehrfach Retrofit-LEDs getestet. Das Ergebnis ist eindeutig: Sie leuchten bis zu 40 Meter weiter als Halogenlampen. Außerdem sorgen sie durch ihr weißeres, tageslichtähnliches Licht dafür, dass Kontraste schärfer wahrgenommen werden. Hinzu kommt die bessere Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes, wichtig, um frühzeitig zum Beispiel Radfahrer*innen zu erkennen.
Bei vielen älteren Fahrzeugen sicherer und komfortabler Austausch möglich
Versierte Do-it-yourselfer erledigen die Umrüstung in der heimischen Garage, natürlich für beide Scheinwerfer gleichzeitig. Viele neuere Scheinwerfer-Typen, beispielsweise von Ford, Mercedes-Benz und Volkswagen, benötigen allerdings oft einen zusätzlichen CAN-Bus-Adapter, damit die Bordelektrik keinen Fehler meldet. Oder es ist eine spezielle Halterung für die H7-LED erforderlich, um das Leuchtmittel korrekt in Position zu halten. Welchen Adapterring das eigene Fahrzeug benötigt, und ob ein CAN-Bus-Adapter notwendig ist, kann in der Kompatibilitätsliste der LED-Hersteller Osram und Philips nachgeschaut werden. Zum Teil muss für die korrekte Auswahl zusätzlich noch die Scheinwerferkennung am Gehäuse abgelesen und verglichen werden. Weil auch die Lichteinstellung immer neu justiert werden muss, empfiehlt sich der Einbau der Retrofit-LEDs in einem qualifizierten Fachbetrieb.
Allgemeine Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitführen
Vor der Bestellung sind zudem einige Schritte zu beachten: Das LED-Licht muss präzise anwendbar sein für das jeweilige Fahrzeugmodell. Das bedeutet: Es gibt eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) für einen bestimmten Verwendungsbereich. Das Umrüst-Kit darf demnach nur in Fahrzeuge verbaut werden, deren Scheinwerfer in Einheit mit dem LED-Leuchtmittel geprüft worden sind. Außerdem müssen sie die Vorgaben der Lichtverteilung nach UN ECE-R112 erfüllen, dürfen also weder andere Verkehrsteilnehmer*innen blenden noch die Fahrbahn falsch ausleuchten.
Zudem muss nach der Umrüstung ein Aufkleber mit dem Hinweis auf die neue Lichtquelle jeweils an der Rückseite des Scheinwerfergehäuses angebracht werden. Wichtig auch: Immer die Allgemeine Bauartgenehmigung als Ausdruck im Fahrzeug mitführen.
So wird der Wechsel einfach und sicher:
- Vor dem Kauf der Retrofit-LEDs anhand der Kompatibilitätslisten prüfen, ob sie für das Fahrzeug geeignet und erlaubt sind.
- Gegebenenfalls die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Liste vergleichen mit der Nummer des Autoscheinwerfers.
- Schon vor dem Einbau checken, ob zusätzlich ein Adapterring und/oder ein CAN-Bus-Adapter für den Wechsel auf LED notwendig ist.
- Vor dem Entfernen der alten Leuchte mit dem Smartphone ein Foto vom Scheinwerfergehäuse innen machen, das erleichtert den Einbau der LED-Lampe.
- Wer mit dem Austausch unsicher ist, lässt den Wechsel von einem Fachbetrieb erledigen.
- Wie nach jedem Leuchtmittelwechsel muss die Lichteinstellung in einem Fachbetrieb überprüft werden.
- Nach dem Kauf über den QR-Code auf der Verpackung die Allgemeine Bauartgenehmigung aufrufen, ausdrucken und stets im Fahrzeug mitführen.
- Wird eine Retrofit-LED in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug eingebaut, erlischt die Betriebserlaubnis.
- Zudem dürfen die Leuchtmittel mit deutscher Zulassung nur in Autos eingebaut werden, die auch in Deutschland zugelassen sind. Eine Fahrt ins europäische Ausland ist zwar möglich, aber nur zulässig bei Rechtsverkehr.
Diese Produkte gibt es von Osram:
Diese Produkte gibt es von Philips: