Dreilinden/Berlin, 05. September 2024 – Die EU-Richtlinie DAC7, die in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) durchgesetzt wird, wirft bei Nutzer*innen von Online-Marktplätzen Fragen auf. Das geht aus einer aktuellen, von eBay.de in Auftrag gegebenen YouGov-Umfrage hervor, bei denen 45 Prozent der Befragten angaben, durch DAC7/PStTG verunsichert zu sein.[1] Wer privat verkauft, zahlt in der Regel aber keine Steuern, denn solange Verkaufen kein Gewinn erzielt, fallen auch keine Steuern an. Die wichtigsten Fakten:
- DAC7 ist keine neue Steuer auf Privatverkäufe
Das Wichtigste: Bei DAC7 handelt es sich nicht um eine neue Steuer auf private Verkäufe, sondern um eine EU-Richtlinie für Online-Marktplätze wie eBay.de, die durch das PStTG umgesetzt wird. Der Unterschied: Die EU-Richtlinie gibt vor, dass ab bestimmten Werten Transaktionsdaten an die Finanzbehörden gemeldet werden müssen – aber das bedeutet nicht automatisch, dass Steuern anfallen. „Gewinne müssen nur dann versteuert werden, wenn die Schwelle zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten wird. Und mit Sachen, die man aus dem Keller und vom Dachboden verkauft, macht man in der Regel keinen Gewinn im gewerblichen Sinn“, erklärt Oliver Klinck, eBay Vice President Europe & International Markets. - Meldepflicht: Welche Verkäufe sind von der Richtlinie betroffen?
Wenn Verkäufer*innen innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 30 Transaktionen durchgeführt haben oder aber ihre Umsätze einen Betrag von 2.000 Euro überschreiten (nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern), müssen Online-Marktplätze die Verkaufsdaten an das Finanzamt melden. Auch wenn eine Übertragung der Daten an das Finanzamt erfolgt, bedeutet das nicht, dass Steuern gezahlt werden müssen. Denn nur, wenn Gewinne erzielt wurden, also der Verkaufspreis höher ist als der Anschaffungspreis, kann eine Steuerpflicht entstehen. - Was passiert, wenn die Meldepflicht erreicht wird?
eBay informiert Nutzer*innen, sobald sie mit ihren Verkäufen die Meldegrenze überschritten haben. Sie müssen nichts weiter tun, als ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) zu hinterlegen. Im Januar des Folgejahres werden die benötigten Daten und der Verkaufsbericht geschützt an das zuständige Finanzamt übermittelt. Dazu gehören: Name, Geburtsdatum und Adresse, steuerlicher Sitz, steuerliche Identifikationsnummer sowie die Anzahl der Transaktionen und Auszahlungen. Nutzer*innen bekommen eine Kopie der gemeldeten Daten.
Alle wichtigen Informationen zu dem Thema gibt es auch unter eBay.de/DAC7.
[1]Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.112 Personen zwischen dem 06. und 08.08.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.