Dreilinden/Berlin, 1. März 2006 – Ab sofort können Verkäufer auf dem weltweiten Online-Marktplatz (www.ebay.de) signalisieren, dass sie bereit sind über die Preise von Sofort-Kaufen-, Sofort & Neu- und Shop-Artikeln zu verhandeln. Der Vorteil für Käufer: Sie können gezielt nach Angeboten mit der neuen Funktion suchen und ihren Preis für den Artikel vorschlagen. Verkäufer können den Vorschlag akzeptieren, ihn ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. „Mit der Möglichkeit einen Preis vorzuschlagen, wird der Handel bei eBay noch dynamischer. Käufer erhalten zum ersten Mal die Chance, Festpreise an ihre Vorstellungen anzupassen und individuelle Angebote abzugeben“, sagt Patrick Boos, Senior Director Category and Seller Management bei eBay in Deutschland.
Die Neuerungen auf einen Blick
eBay stellt die Funktion „Preis vorschlagen“ in den Kategorien Audio & Hi-Fi, Business & Industrie, Haushaltsgeräte, Heimwerker &
Garten, Möbel & Wohnen sowie in der Kategorie Sport zur Verfügung. Verkäufer, die einen Festpreis- oder Shop-Artikel einstellen, entscheiden, ob ihre Handelspartner mit ihnen über den Preis
verhandeln können. Hierzu müssen sie die Funktion „Preis vorschlagen“ im Verkaufsformular aktivieren. Und dann beginnt der Handel um die Preise. Alle abgegebenen Vorschläge werden in „Mein eBay“
angezeigt.
Die von Käufern abgegebenen Preisvorschläge sind bindend und für 48 Stunden gültig. Verkäufer müssen hingegen nicht auf abgegebene Vorschläge eingehen. Akzeptieren sie keinen, dann gilt weiterhin der ursprüngliche Sofort-Kaufen-Preis.
Weitere Informationen zur neuen Funktion „Preis vorschlagen“ unter http://www.ebay.de/bestoffer.