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Informationen zum Papst-Golf

Auktion beendet / Höchstgebot: EUR 188.938,88

Abschließende Stellungnahme zum „Papst-Golf“
Am 5. Mai 2005 um 19:30 Uhr endete nach zehn Tagen eine der bisher meistbeachteten Auktionen bei eBay. Das Golden Palace Casino hat 188.938,88 Euro für einen Golf IV geboten, der zuvor unter anderem im Besitz von Joseph Kardinal Ratzinger, jetzt Papst Benedikt XVI, war. Das mit Ablauf des Angebots höchste im eBay-System angekommene Gebot stammte vom Golden Palace Casino. Damit ist es der Gewinner dieser Auktion.

Mit mehr als 8,4 Millionen Seitenaufrufen bis zum Ende der Artikellaufzeit ist diese Auktion eine der meistgeklickten in der 10-jährigen Geschichte des weltweiten Online-Marktplatzes und die am häufigsten aufgerufene Artikelbeschreibung bei eBay in Deutschland und auch Europa.

Aufgrund der extrem hohen Zugriffszahlen auf die Angebotsseite haben offenbar in den letzten Minuten der Auktion vereinzelte Gebote das eBay-System nicht erreicht. Das erfolgreiche Gebot des Golden Palace Casino ging 90 Sekunden vor Ende der Auktion ein. Der Startpreis der Auktion betrug 9.999 Euro. Die eBay-Gebühren für diese Auktion betrugen 50 Euro (10 Euro Angebotsgebühr + 40 Euro Verkaufsprovision). Dies entspricht 0,0265 Prozent des Verkaufswertes.

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Lesen Sie hierzu auch die folgende Auszüge aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?ssPageName=f:f:DE):

Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Marktplatz
Die eBay-Website ist ein Marktplatz, auf dem von den Mitgliedern Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. […] eBay bietet selbst keine Artikel an und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die eBay-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. […]

Online-Auktionen
§ 9 Vertragsschluss
Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle eBay-Zeit. eBay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Mitglieder entgegen. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande. […]