Dreilinden/Berlin, 22. Juli 2004 - Der weltweite Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) bietet ab sofort in der Kategorie "Beauty & Gesundheit" die Unterkategorie "Medikamente" an. Dort werden zum Handel ausschließlich Apotheker, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln verfügen, zugelassen. Sie müssen eBay ihre Versandhandelserlaubnis, die von den zuständigen Landesverwaltungsämtern erteilt wird, als beglaubigte Kopie vorlegen. Zusätzlich läßt eBay die Apotheker durch das PostIdent Spezial-Verfahren überprüfen.
Neue Wege für Apotheker
eBay reagiert mit der neuen Kategorie auf die Möglichkeiten, die das Gesundheitsmodernisierungsgesetz seit Jahresanfang bietet. "Wir nehmen die Verantwortung für diesen besonderen Bereich sehr
ernst", sagt Dr. Stephanie Gerdes, Senior Manager bei eBay und verantwortlich u.a. für die Kategorie Medikamente. "Wir haben uns für die Entwicklung ausreichend Zeit genommen, um die größtmögliche
Sicherheit zu gewährleisten. Unser Angebot an Apotheker ist eine qualifizierte Antwort auf die großen Versandapotheken. Damit erleichtern wir den Einstieg für Apotheker in den Online-Handel."
Mit der neuen Kategorie "Medikamente" als alternativen Vertriebsweg eröffnen sich Apotheker zu ihren stationären Geschäften neue Möglichkeiten. Zum Kategoriestart sind bereits die ersten Apotheker für den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zugelassen.
Kategorie mit hohen Sicherheitsanforderungen
Da die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vom Gesetzgeber eingeschränkt ist und nur über Apotheken erfolgen darf, widmet eBay der Unterkategorie "Medikamente" besonders hohe
Aufmerksamkeit und legt spezielle strenge Sicherheitsanforderungen an. Nur wer von eBay zum Handel in dieser Kategorie zugelassen ist, kann Angebote dort einstellen. Alle anderen werden bei dem
Versuch automatisch abgewiesen.
Darüber hinaus sind die teilnehmenden Apotheker an eine Reihe von Auflagen gebunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften sowie aus den eBay-Richtlinien ergeben. Sie müssen eine unterschriebene "Erklärung zum Handel mit apothekenpflichtigen Medikamenten bei eBay" vorlegen. Darin verpflichten sie sich noch einmal zusätzlich, sowohl die eBay-AGB, als auch alle gesetzlichen Vorschriften zum Arzneimittel-Versandhandel einzuhalten, zum Beispiel die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung und des Heilmittelwerbegesetzes. Sie müssen außerdem eine eigene Seite bei eBay, die Mich-Seite, anlegen und dort ihre Kontaktdaten angeben, um damit einen weiteren Kommunikationsweg neben der "Frage an den Verkäufer" anzubieten.
Außerdem sind Apotheker, die in der Kategorie "Medikamente" handeln, aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Schutz ihrer Käufer verpflichtet, ihr Bewertungsprofil auf "Privat" zu stellen. Andere Nutzer werden also nicht einsehen können, wer schon bei den Apothekern gekauft hat und welche Produkte erworben worden sind.